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Errebi

Deutschland GmbH

Neustraße 161

42553 Velbert

 

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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

der ERREBI Deutschland GmbH

- Stand 01.01.2009  -

 

1. Geltungsbereich

Für sämtliche Lieferungen und Leistungen der ERREBI gelten unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.

 

2. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand weist die vereinbarten Eigenschaften auf, wenn er nach Maßgabe von Satz 2 mit der Produktbeschreibung übereinstimmt. Produktangaben über Maße, Farbton oder Gewicht sind Richtwerte. Produktänderungen im Sinne des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.

 

3. Preise

Grundsätzlich finden die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise gemäß Preisliste der ERREBI Anwendung. Alle Preise sind Nettopreise ab Werk ausschließlich Verpackung, die billigst berechnet und bei Bedarf zurückgenommen wird. Werden im Zeitraum zwischen Auftragserteilung und Lieferung Preiserhöhungen des Lieferanten wirksam, ist die ERREBI berechtigt, geänderte Preise zur Anwendung zu bringen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.

 

4. Zahlungsbedingungen

Lieferungen und Leistungen der ERREBI bis zu einem Warenwert von 25,00 € netto sind sofort nach Erhalt der Ware ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Für diese Aufträge wird ein Mindermengenzuschlag von 5,00 € erhoben. Rechnungsbeträge über 25,00 € netto sind innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug von Skonto zahlbar. Auftraggeber, die der ERREBI Einzugsermächtigung erteilen, erhalten 4% Skonto auf den Netto-Warenwert. Neukunden erhalten ihre Warenlieferungen grundsätzlich bis zur 2. Lieferung nur per Vorkasse/Nachnahme. Bei Überschreiten des Zahlungsziels werden Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet, sofern nicht höhere Sollzinsen nachgewiesen werden. Sofern die ERREBI mahnt, trägt der Auftraggeber die Mahnkosten. Bei Zahlungsverzug ist die ERREBI berechtigt, eine Liefersperre auszusprechen oder Lieferungen und Leistungen nur per Vorkasse/Nachnahme vorzunehmen. Bei Sonderanfertigungen oder größerem Auftragsvolumen ist die ERREBI berechtigt, vom Auftraggeber eine Vorauszahlung in Höhe von 50% zu fordern. Die restlichen 50% werden bei Lieferung fällig. Für den Rechnungsbetrag werden in diesem Fall 2% Skonto gewährt. Anstelle der Vorauszahlung kann der Auftraggeber eine selbstschuldnerische Bürgschaft seiner Hausbank beibringen, mit der sich der Bürge verpflichtet, auf erstes Anfordern unter Verzicht auf die Einreden der Vorausklage, der Aufrechnung und der Anfechtung zu leisten.

 

5. Rabatte

Bei größeren Abnahmemengen können auftragsbezogene Nettopreise vereinbart werden. Rabatte werden nur gemäß ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung gewährt. Der Abschluss von Rabattvereinbarungen ist jedem Auftraggeber freigestellt.

 

6. Lieferfrist

Alle im Standardlieferprogramm angebotenen Artikel werden in der Regel innerhalb von 48 Stunden ab Lager Velbert geliefert, sofern die Bestellung bis 12.00 Uhr bei der ERREBI vorliegt. Für nicht zum Standardlieferprogramm gehörende Artikel sind die Lieferzeiten schriftlich mit der ERREBI zu vereinbaren. Die ERREBI ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, die gesondert in Rechnung gestellt werden dürfen.

 

7. Zustandekommen des Vertrages

Bei kleineren Bestellungen kommt der Vertrag stillschweigend mit Zugang der Bestellung bei der ERREBI zustande. Größere Bestellungen oder Bestellungen von Sonderanfertigungen werden von der ERREBI grundsätzlich schriftlich bestätigt. Die ERREBI räumt dem Auftraggeber das Recht ein, innerhalb von 24 Stunden ab Zugang der Auftragsbestätigung vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten. Ein Vertragsrücktritt nach Ablauf dieser Frist ist nur gegen Zahlung folgenden pauschalierten Schadenersatzes zulässig: Bis 1 Woche 20%, bis 2 Wochen 40%, bis 3 Wochen 60% des Nettoauftragswertes; bei Schließanlagen bis 1 Tag 20%, bis 2 Tage 40%, bis 3 Tage 60%, danach 80% des Netto-Auftragswertes. Die Rücknahme/der Umtausch von Öffnungstechnik wird grundsätzlich ausgeschlossen.

 

8. Versand, Gefahrenübergang, Erfüllungsort

Der Versand der Ware erfolgt nach Wahl des Auftraggebers per Post, Paketdienst oder durch ein vom Auftraggeber gewähltes Transportunternehmen stets für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an die Post bzw. den Transportführer auf den Auftraggeber über. Bei Selbstabholung erfolgt der Gefahrenübergang mit Entgegennahme der Ware durch den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten. Erfüllungsort ist der Sitz der ERREBI.

 

9. Rügefrist, Gewährleistung

Offensichtliche Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen hat der Auftraggeber innerhalb von drei Arbeitstagen nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, wenn die Ware gewerblich genutzt wird; sie beträgt zwei Jahre, wenn die Ware durch einen Verbraucher genutzt wird. Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Ware), wenn der Mangel bei Gefahrübergang bereits vorhanden war. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- oder Montagearbeiten, fehlerhafter Inbetriebsetzung oder Bedienung, nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht sachgemäßer Beanspruchung oder auf Grund von Änderungen an der Ware entstanden sind. Bei ersatzweiser Lieferung einer mangelfreien Ware hat der Auftraggeber die mangelhafte Ware an die ERREBI zurückzugeben und Ersatz für die Nutzungen zu leisten (§ 346 Abs. BGB). Die Nacherfüllung löst keinen neuen Beginn der Gewährleistung aus. Wegen Mängeln darf der Auftraggeber nur dann vom Vertrag zurücktreten oder Minderung fordern, wenn die ERREBI ihrer Pflicht zur Nacherfüllung nicht nachgekommen ist und eine vom Auftraggeber schriftlich gesetzte und angemessene Frist erfolglos abgelaufen ist. Mängelansprüche entfallen, wenn der Auftraggeber der ERREBI keine Gelegenheit und ausreichende Zeit gibt, sich vom Mangel zu überzeugen und Nacherfüllung zu leisten. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden bei leichter Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

10. Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen, soweit die ERREBI keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt hat. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche aus Delikt, soweit sie keine Schäden an Leben oder Gesundheit betreffen. Im übrigen sind Schadenersatzansprüche auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit kein Vorsatz vorliegt. Das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

11. Eigentumsvorbehalt

Die ERREBI behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zu deren vollständiger Bezahlung vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware bis dahin pfleglich zu behandeln und sie gegen Sachschäden und Diebstahl zu versichern.

 

12. Datenspeicherung

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten – soweit geschäftsnotwendig und nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig – durch die ERREBI EDV-technisch gespeichert und verarbeitet werden.

 

13. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

Auf die Vertragsbeziehungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung; die CISG gilt jedoch nicht. Gerichtsstand ist Velbert.

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